Endet die Zinsbindung für einen Immobilienkredit, brauchen Kreditnehmer eine passende Anschlussfinanzierung. Es ist wichtig, sich mindestens sechs Monate vorher darum zu kümmern, um gute Kondition zu vereinbaren. Doch was geschieht, wenn die aktuell finanzierende Bank keinen Anschlusskredit gewähren will? Kreditnehmer sollten dann versuchen, ihre Bonität durch einen Bürgen oder einen zweiten Kreditnehmer zu verbessern. Auch eine Anpassung der aktuellen Kreditkonditionen – insbesondere der Laufzeit – kann helfen, die Anschlussfinanzierung doch zu erhalten.
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Gründe für die Ablehnung einer Anschlussfinanzierung
Banken führen in der Regel triftige Gründe ins Feld, die zur Ablehnung einer angefragten Anschlussfinanzierung führen. Der häufigste Grund ist eine mangelnde Bonität. Diese wird durch folgende Einflussfaktoren bestimmt:
- neues oder geändertes Beschäftigungsverhältnis
- gesunkenes Einkommen
- unzureichende Kreditsicherheiten
- negativer SCHUFA-Eintrag
- zusätzliche Verbindlichkeiten
Neues oder geändertes Beschäftigungsverhältnis
Kommt es kurz vor Auslaufen der Zinsbindung zu einem Jobwechsel, überprüft die Bank die Bedingungen. Steht der Kreditnehmer zum Zeitpunkt des neu abzuschließenden Anschlusskredits noch in der Probezeit, sehen Banken das kritisch. Zu groß ist aus ihrer Sicht das Risiko, dass der Kreditnehmer die Probezeit nicht übersteht und kein festes Einkommen mehr hat.
Falls Kreditnehmer ihr berufliches Engagement reduziert haben, um zum Beispiel nebenher zu studieren, wirkt sich das ebenfalls auf die Zusage-Wahrscheinlichkeit für die Anschlussfinanzierung aus. Eine Reduzierung des beruflichen Engagements hat in der Regel zur Folge, dass das Einkommen sinkt. Ein gesunkenes Einkommen ist grundsätzlich ein guter Grund für Banken, eine Anschlussfinanzierung abzulehnen.
Gesunkenes Einkommen
Bei der Überprüfung der finanziellen Verhältnisse zur Gewährung der Anschlussfinanzierung wird das Einkommen genau betrachtet. Übersteigt die Restschuld des Kredits die finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers, verweigern Banken einen Anschlusskredit.
Unzureichende Kreditsicherheiten
Nicht nur das Gehalt wird als Sicherheit für einen Kredit herangezogen, es kommen auch andere Sicherheiten wie Versicherungen und Abtretungen in Betracht. Beansprucht ein Kreditnehmer beispielsweise eine bislang abgetretene Versicherung selbst, gefährdet er damit die Kreditabsicherung. Reichen die angebotenen Sicherheiten für die Anschlussfinanzierung nicht aus, lehnen Banken das Gesuch ab.
Negativer SCHUFA-Eintrag
Sinkt der SCHUFA-Score aufgrund negativer Einträge, kann das dazu führen, dass Banken die Anfrage ablehnen. Finanzinstitute messen der SCHUFA-Auskunft große Bedeutung bei. Wenn Verbraucher beispielsweise Kreditraten nicht pünktlich bezahlt haben oder trotz mehrerer Mahnungen Rechnungen nicht begleichen, werden Banken darüber Einträge in der SCHUFA finden.
Auch wenn Kreditnehmer im Vorfeld regelmäßig ihre Raten bedient haben, machen negative SCHUFA-Einträge eine Anschlussfinanzierung zu Nichte. Schließlich deuten diese auf mangelnde Zahlungsmoral hin, was für die Bank ein Ablehnungsgrund ist.
Zusätzliche Verbindlichkeiten
Sind Kreditnehmer zusätzliche Verbindlichkeiten eingegangen, beeinflusst das ihre Bonitätseinstufung in Bezug auf den Anschlusskredit. Denn jede zusätzliche Rate für eine andere Verbindlichkeit mindert die Liquidität und somit die Zahlungsfähigkeit. Reicht das zur Verfügung stehende Geld nach Berechnung der Bank nicht aus, um die laufenden Kredite der anstehende Anschlussfinanzierung zu bedienen, droht die Ablehnung.
Zu hohes Alter
Mit fortschreitendem Alter wird die Kreditvergabe schwieriger. Manche Institute vergeben keine Kredite mehr an Personen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben. Andere Institute sind weniger kritisch und setzen die Altersgrenze auf 72 Jahre hoch.
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Das können Kreditnehmer gegen die Ablehnung einer Anschlussfinanzierung tun
Bei den meisten beschrieben Gründen geht es darum, dass der Antragsteller aufgrund seiner verminderten Bonität für Banken kein geeigneter Kunde mehr ist. Um der Ablehnung einer günstigen Anschlussfinanzierung entgegenzutreten gilt es also in erster Linie, die Bonität zu verbessern.
Dazu haben Kreditnehmer verschiedene Möglichkeiten: Sie können einen weiteren Kreditnehmer mit ausreichender Bonität oder einen vertrauenswürdigen Bürgen mit in den Vertrag nehmen. Die Banken prüfen die Bonität des zweiten Kreditnehmers bzw. des Bürgen und berücksichtigen deren finanziellen Rahmenbedingungen. Verläuft die Prüfung positiv, steht der Kreditvergabe nichts mehr im Wege. Weitere Optionen, um trotz bestehender Ablehnungsgründe für eine Baufinanzierung eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, sind diese:
- Laufzeit verlängern
- Verbindlichkeiten ausgleichen
- überflüssige Konten und Kreditkarten kündigen
Maßnahme 1: Laufzeit verlängern
Die Verlängerung der Laufzeit bewirkt, dass die monatliche Belastung durch die fälligen Raten sinkt. Aus Bankensicht wirkt sich das positiv auf die Zusage-Wahrscheinlichkeit aus.
Maßnahme 2: Verbindlichkeiten ausgleichen
Wenn es möglich ist, sollten zusätzliche Verbindlichkeiten ausgeglichen werden. So wirken sie sich nicht mehr auf die Einstufung der Bonität aus. Eventuell besteht innerhalb des Freundeskreises oder der Familie die Bereitschaft, auszuhelfen.
Maßnahme 3: überflüssige Konten und Kreditkarten kündigen
Jedes Konto, jeder eingeräumte Kontokorrentkredit und jede Kreditkarte mindert die Bonität. Antragsteller sollten deshalb überprüfen, welche Konten und Kreditkarten sie ersatzlos kündigen können.
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Tipp: Im Zuge der Anschlussfinanzierung bietet sich die Chance, den Finanzierungspartner zu wechseln. Schließlich muss der neue Kredit nicht zwangsweise bei der aktuellen Hausbank aufgenommen werden. Nutzen Sie hierfür den kostenlosen Kreditvergleichsrechner von Kredite.com.
Ratsam ist es deshalb, schon einige Monate bzw. Jahre vor Ablauf der aktuellen Finanzierung über eine Anschlussfinanzierung nachzudenken. Dabei sollten Kreditnehmer einen Anschlussfinanzierungs-Vergleich durchführen, um sich einen möglichst günstigen Folgekredit sichern zu können.