Möchte ein Verbraucher ein Darlehen aufnehmen, möchte die Bank die Rückzahlung in jedem Fall sicherstellen. Dazu verlangt die Bank nach entsprechenden Kreditsicherheiten. Dabei kann es sich einerseits um Einkommen handeln, andererseits können Wertgegenstände das Darlehen zusätzlich besichern. Hierbei handelt es sich vor allem um Immobilien oder Fahrzeuge. Auch sogenannte Personalsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften, kommen häufig zum Einsatz, um Kredite zu besichern.
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Kreditsicherheiten: Wofür werden Sie benötigt?
Kreditsicherheiten sind nötig, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. Das Risiko aus Sicht der Bank besteht darin, dass sie den ausgereichten Kredit nicht wieder vollständig eintreiben kann, wenn ein Kreditkunde die Raten nicht mehr bedienen kann. Hat sie Zugriff auf Sicherheiten, kann sie diese zu Geld machen, falls es sich nicht ohnehin um Bargeld handelt. Sicherheiten können auch Immobilien oder Wertgegenstände sein.
Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?
Die Arten der Kreditsicherung sind ist in zwei Kategorien zu unterscheiden: Es gibt Personalsicherheiten und es gibt real-/Sachsicherheiten. In Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers sowie der Art und Höhe des Darlehens verlangen Kreditinstitute jeweils fallbezogen die aus ihrer Sicht passenden Sicherheiten.
Personalsicherheiten
Eine Personalsicherheit bezieht eine weitere Person in das Kreditgeschäft ein. So wird zum Beispiel ein Bürge verlangt, wenn die Bonität des Antragstellers nicht ausreicht. Der Bürger selbst muss kreditwürdig sein und entweder die entsprechenden Sicherheiten für den Kredit bringen oder über eine akzeptable Bonität verfügen. Neben der Bürgschaft werden zum Beispiel der Schuldbeitritt auf privater und die Patronatserklärung auf betrieblicher Ebene als Personalsicherheit genutzt.
- Bürgschaft: Eine Bürgschaft wird von einer dritten Person übernommen, die für den aufgenommenen Kredit in die Haftung genommen wird. Am häufigsten wird hierbei die Ausfallbürgschaft genutzt. Bei der Ausfallbürgschaft ist es so, dass die Bank zuerst gegen den Schuldner vorgeht. Bleiben ihre Bemühungen erfolglos, wendet sie sich an den Bürgen. Die zweite Variante ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. Hierbei kann die Bank ohne Umweg über den Gläubiger direkt den Bürgen auffordern, den geschuldeten Betrag auszugleichen. Sie hat praktisch sofort Zugriff auf das Vermögen des Bürgen. Hat ein Bürger die Forderungen der Bank bedient, muss er selbst dafür Sorge tragen, sein Geld von dem Schuldner zurückzubekommen.
- Schuldbeitritt: Bei einem Schuldbeitritt haftet der beigetretenen Schuldner für eine eigene Verbindlichkeit als Gesamtschuldner. Für die Bank bedeutet das, dass sie praktisch auf zwei gleichberechtigte Schuldner Zugriff hat. Wird der Kredit nicht mehr bedient, kann die Bank frei entscheiden, wen sie zur Erfüllung ihrer Forderungen heranzieht.
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Übersicht der Real-/Sachsicherheiten
Im Unterschied zu Personalsicherheiten erhalten Banken bei Sachsicherheiten Zugriff auf Vermögensgegenstände, Grundstücke oder anderen Dingen. Die folgende Kreditsicherheiten Übersicht zeigt, was üblicherweise von Banken als Sachsicherheit akzeptiert wird.
- Grundschulden und Hypotheken
- Pfandrechte an beweglichen Sachen
- Sicherungsübereignungen
- Abtretung von Forderungen
Grundschulden und Hypotheken
Eine Grundschuld oder Hypothek wird auf eine Immobilie oder ein Grundstück bezogen. Immobilien und Grundstücke sind deshalb gerne genutzte Sicherheiten, weil sie einerseits wertmäßig leicht einzuschätzen sind und diesen Wert andererseits langfristig beibehalten.
Für den Schuldner bedeutet das im Falle der Zahlungsunfähigkeit, dass die Bank in letzter Konsequenz seine Immobilie oder sein Grundstück zwangsversteigern kann. Der einzige Unterschied zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek liegt darin, dass eine Hypothek mit sinkender Schuld ebenfalls sinkt. Die Grundschuld bleibt während der gesamten Kreditlaufzeit in gleicher Höhe bestehen und steht auch nach Ablösung des Kredits noch im Grundbuch. Diese eingetragene Grundschuld kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden, wenn ein weiterer Kredit gesichert werden muss.
Pfandrechte an beweglichen Sachen
Eine bewegliche Sache ist zum Beispiel eine Maschine oder Schmuck. Auch Wertpapiere werden als Pfand akzeptiert. Vereinbaren Bank und Schuldner ein Pfandrecht auf eine bewegliche Sache, dann muss der Schuldner diese Sache tatsächlich besitzen und der Bank als Pfand übergeben.
Beispiel: ein Kreditnehmer gibt zur Sicherung seines Kredits in Höhe von 10.000 Euro wertvolles Gemälde als Pfand. Die Bank wird Besitzer des Gemäldes, der Eigentümer jedoch bleibt der Kreditnehmer. Wird der Kredit zurückgezahlt, erhält der Kreditnehmer sein Gemälde zurück. Diese Form der Besicherung von Krediten wird vergleichsweise selten vereinbart. Hintergrund ist, dass Banken den tatsächlichen Wert bestimmter Vermögensgegenstände wie zum Beispiel originaler Gemälde nicht zuverlässig einschätzen können und dass der Verkauf solcher Vermögensgegenstände nicht so einfach zu realisieren ist.
Sicherungsübereignung
Bei einer Sicherungsübereignung liegt ebenfalls das Pfandrecht zugrunde. Im Unterschied zum Pfandrecht an beweglichen Sachen bleibt der Kreditnehmer aber in seinem Besitz. Die Bank wird treuhänderisch Eigentümer, während der Schuldner die Sache weiterhin nutzt. Dieser Sachverhalt wird als fiduziarische Kreditsicherheit bezeichnet. Typisches Beispiel für eine Sicherungsübereignung ist die Übergabe eines Kfz-Briefes zur Absicherung eines Kfz-Kredits an die Bank. Die Bank behält den Fahrzeugbrief so lange, bis der Kredit komplett getilgt wurde.
Die Forderungsabtretung
Der Fachbegriff für eine Forderungsabtretung lautet Zession und er hat die folgende Bedeutung: Tritt ein Darlehensnehmer zum Beispiel einen Teil seines monatlichen Lohns an die Bank ab, spricht man von einer Forderungsabtretung. Bleiben Zahlungen aus, hat die Bank die Möglichkeit, das Geld direkt vom Arbeitgeber zu bekommen, bevor dieser das Gehalt an seine Mitarbeiter auszahlt. Ebenfalls üblich ist die Abtretung einer Kapitallebensversicherung. Kreditinstitute haben damit Zugriff auf den Vertrag und können die offene Schuld aus dem angesparten Guthaben bei der Versicherung tilgen.
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Wann darf die Bank auf Sicherheiten zurückgreifen?
Eine Bank darf dann auf vereinbarte Sicherheiten zugreifen, wenn ihre Forderungen nicht bedient werden. Allerdings tut sie das nicht unangekündigt. Die übliche Praxis ist, dass sie auf den säumigen Kreditnehmer zugeht, um den Sachverhalt zu besprechen. Wenn es tatsächlich keine Lösung gibt, wie die offenen Forderungen zügig beglichen werden können, wird die Bank Schritte einleiten, um die Sicherheiten zu nutzen.Tipp: Kreditnehmer sollten in im Falle drohender Zahlungsschwierigkeiten Kontakt zu ihrer Bank aufnehmen, um die Situation zu erklären. Oft lassen sich Banken auf einen Zahlungsaufschub ein oder sind bereit, den Kreditnehmer anderweitig entgegenzukommen.