Wenn im Alltag davon gesprochen wird, „ein Konto“ bei einer Bank zu haben, so ist in der Regel das Girokonto gemeint. Es ist für jeden Verbraucher zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten unentbehrlich: Nach der Definition wird ein Girokonto für nahezu alle Dinge des alltäglichen Zahlungsverkehrs wie auch für die wichtigsten Serviceleistungen einer Bank genutzt:
- Abheben von Bargeld via EC-Karte
- Empfang von Gehalt und anderen Einkommens-Zahlungen
- Überweisungen
- Online-Banking
Dabei führt eine Bank das Konto wie vertraglich geregelt im Namen des Kunden. Insofern wird das Girokonto auch als sogenanntes „Konto in laufender Rechnung“ bezeichnet.
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Definition Girokonto & Hintergrund
Der Begriff „Giro“ entstammt dem Italienischen. Dort bedeutet es „Kreis“ oder „Umlauf“. Damit ist angedeutet, dass es in erster Linie zur Abwicklung des regelmäßigen Zahlungsverkehrs dient. Für die Geldanlage ist das Girokonto dagegen weniger geeignet. Insbesondere im aktuellen Niedrigzinsumfeld werden für Guthaben beim Girokonto Zinsen kaum noch oder überhaupt nicht mehr bezahlt.
Merkmale eines Girokontos
Ein Girokonto dient der Abwicklung der wichtigsten alltäglichen Vorgänge des Zahlungsverkehrs zwischen Kunde und Bank sowie zu anderen Kontoinhabern. Neben der Möglichkeit, am Bankautomaten oder in der Bankfiliale Bargeld vom Konto abzuheben, können durch ein Girokonto insbesondere:
- Überweisungen, Daueraufträge sowie Lastschriften durchgeführt werden
- regelmäßig Ein- und Auszahlungen getätigt werden
- über das Guthaben jederzeit verfügt werden
- gegen Zinszahlung auch das Konto überzogen (Dispokredit) werden
Die Guthaben der Girokonten sind in der Regel über die Europäische Einlagensicherung je Kunde und Bank in Höhe von bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt.
Je nach Kundengruppe können die Leistungen und Merkmale von Girokonten variieren oder eingeschränkt sein. So gibt es Girokonten unter anderem für diese Zielgruppen:
- Girokonto für Kinder: Meist ein reines Guthabenkonto, kostenfrei und mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit.
- Girokonto für Schüler und Jugendliche: Wie das Girokonto für Kinder sowie eventuell mit Online-Banking.
- Girokonto für Studenten: Ebenso kostenfrei bis zu bestimmten Altersgrenzen und nicht an bestimmte regelmäßige Zahlungseingänge oder Mindestsummen gebunden.
- Girokonto für das Geschäft: Für Selbstständige und Freiberufler, die Privates von Geschäftlichem trennen wollen und insbesondere für Kunden das Lastschriftverfahren benötigen.
Mit diesen Eigenschaften und Merkmalen bieten Girokonten in der Regel einen großen Leistungsumfang, der die wesentlichen Vorgänge des alltäglichen Zahlungsverkehrs für Geschäftskunden wie auch Private abdeckt.
Wer bietet Girokonten an?
Das Girokonto wird in der Regel von jeder Filial- oder Direktbank angeboten. Dazu gehören die klassischen Filialbanken wie:
- öffentlich-rechtliche Sparkassen
- genossenschaftliche Volksbanken und Raiffeisenbanken
- sonstige Genossenschaftsbanken wie Sparda-Banken
- Kredit- und Großbanken wie Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank oder Targobank
- kleinere regionale Privat- und Universalbanken sowie
- Direkt- bzw. Onlinebanken ohne Filialen.
Tipp: Dabei kann sich oft ein Vergleich der Konditionen zwischen den konkurrierenden Bankengruppen vor Ort oder mit Angeboten von sogenannten Direktbanken lohnen.
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Was kostet ein Girokonto?
Wenn die Frage nach den Kontoführungsgebühren und den Kosten für ein Girokonto gestellt wird, gibt es keine einfache oder allgemeingültige Antwort. Auch wenn die reinen Kontoführungsgebühren für viele Bankkunden der entscheidende Aspekt sind, so gibt es mit der Eröffnung und der Führung eines Girokontos oftmals viele indirekte Gebühren und Schwellenwerte zu beachten.
In vielen Fällen werden Gebühren an Bedingungen geknüpft oder zum Beispiel mit der Zahl der Kontobewegungen (Buchungen) gestaffelt. So können zum Beispiel jeden Monat pauschal Kontoführungsgebühren von 5,00 Euro für das Girokonto anfallen. Dann gibt es oft Angebote, wonach nur die ersten 10 oder 20 Buchungen kostenfrei sind. Jede weitere könnte dann zum Beispiel 0,10 Euro kosten. In anderen Fällen verlangt die Bank eine höhere monatliche Gebühr. Dafür sind alle Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften inklusiv und kostenfrei. Es gibt hier also viele Varianten mit Staffelungen und Bedingungen.
Und: Was nicht vergessen werden sollte, sind mögliche Gebühren für EC- und Kreditkarten. Diese können oft dazu kommen und sind selbst an bestimmte Bedingungen (z.B. Kreditkartenvolumen) gebunden. Ohne die Karten bietet das Girokonto für viele Bankkunden praktisch wenig Nutzen, sodass diese Kosten unbedingt vorab geklärt werden sollten.
Nicht zuletzt sind gerade viele kleinere Filialbanken dazu übergegangen, im aktuellen Null-Zins-Umfeld und bei sinkenden Erlösen aus dem Zinsgeschäft an der Gebührenschraube zu drehen. Immer öfter erhöhen sie daher die Kontoführungsgebühren oder ändern kreativ die Kontenmodelle. Am Ende stehen unter dem Strich höhere Gebühren für die Bankkunden, welche diese akzeptieren oder zum Beispiel komplett in das günstigere aber beleglose Online-Banking wechseln müssen.
Gibt es ein Girokonto ohne Gebühren?
Das Girokonto ist für Banken ein zentrales Produkt. Viele Banken versuchen daher intensiv mit Werbung und finanziellen Anreizen (Gutschriften, Boni) neue Kunden für die Eröffnung von Girokonten zu gewinnen. Oft wird dabei mit kostenlosen Konten oder dem Girokonto ohne Gebühren geworben. Auf den zweiten Blick sind diese aber häufig an bestimmte Bedingungen gebunden. Unter anderem sind sie oftmals nur dann gebührenfrei, wenn:
- der Kontoinhaber unter 26 Jahre alt ist und
- monatlich regelmäßig Einzahlungen in bestimmter Mindesthöhe (wie z.B. Gehaltskonten) stattfinden
Dadurch sind sie für viele Bankkunden nicht wirklich kostenlos.
Hingegen haben insbesondere einige Direktbanken immer noch das kostenlose Girokonto im Angebot. Allerdings ist die Zahl der Banken mit einem Girokonto ohne Gebühren in den letzten Jahren stark geschrumpft. Nach einer Erhebung der Stiftung Warentest befanden sich unter den 245 erfassten Kontotarifen von 110 Banken nur 23 Angebote, die gebührenfrei waren.
Wie wechselt man sein Girokonto?
Seit dem 18. September 2016 ist das Zahlungskontengesetz in Kraft, durch das Verbraucher Anspruch auf eine Kontowechselhilfe haben. Dabei müssen alte und neue Bank zusammenarbeiten, unabhängig davon, ob es eine reine Filialbank oder die typische Onlinebank ist. Der Kontowechsel läuft dann in der Regel so ab:
- Neue Bank: Dort wird das neue Konto eröffnet und die Bank mit einem Formular zur Kontowechselhilfe ermächtigt. Danach fordert die neue Bank innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (Pflicht!) bei der alten Bank eine Liste und Informationen über die vorhandenen Daueraufträge, Lastschriftmandate und eingehende Überweisungen der letzten 13 Monate.
- Alte Bank: Sie hat die angefragten Daten und Informationen der neuen Bank innerhalb von fünf Bankarbeitstagen (Pflicht!) zu übermitteln. Das vom Bankkunden genannte Datum, ab dem eingehende Lastschriften, Einzahlungen oder Abhebungen abgelehnt werden sollen, wird umgesetzt. Die Betroffenen werden von der alten Bank über den Grund informiert. Restguthaben werden zum vereinbarten Zeitpunkt auf das neue Konto überwiesen und das Konto geschlossen.
Voraussetzung für diese Kontowechselhilfe ist aber, dass
- beide Banken in Deutschland ihren Sitz haben und
- die Konten in der jeweils selben Währung geführt werden.
- Fakt ist: Die Kontowechselhilfe bieten inzwischen immer mehr Banken als Service an. Allerdings ist er nur bei den wenigsten kostenlos.
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