Kinder zu haben ist teuer – das ist kein Geheimnis. Neben der Grundversorgung fallen für Eltern Kosten für die Ausbildung des Kindes und die Freizeitgestaltung an. Hat eine Familie mehrere Kinder, muss sie für ein größeres Auto und mehr Platz in der Wohnung sorgen. Erschwerend kommt hinzu, dass während der Elternzeit das Geld, das Familien zur Verfügung steht, oftmals reduziert ist, weil ein Elternteil weniger arbeitet als zuvor. Bei der Familienplanung kommt deshalb die Frage auf: Was kostet ein Kind eigentlich im Monat? Die finanzielle Belastung verteilt sich je nach Lebensalter des Kindes. Doch Eltern werden keinesfalls alleingelassen: Der Staat sorgt mit Fördermöglichkeiten für willkommene Finanzspritzen, um den Lebensunterhalt eines Kindes sicherzustellen.
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Diese Kosten verursachen Kinder
Das Statistische Bundesamt hat 2013 die Ausgaben für Familienhaushalte ermittelt. Demnach lagen die durchschnittlichen Aufwendungen für ein Kind bis zum 18. Geburtstag im Schnitt bei 660 Euro pro Monat. Klar ist: Für ein einzelnes Kind sind die monatlichen Kosten am höchsten. Bei Familien mit mehreren Kindern verteilen sich die Aufwendungen anders und fallen deshalb pro Kind weniger hoch aus. Unter anderem liegt das an einer Mehrfachnutzung von Babyausstattung und Kleidung.
Durchschnittliche Ausgaben pro Kind im Monat | |
Eltern + 1 Kind | 660 € |
Eltern + 2 Kinder | 583 € |
Eltern + 3 Kinder | 564 € |
Elternteil + 1 Kind | 612 € |
Elternteil + 2 Kinder | 507 € |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013
Wie viel Geld Eltern für ihr Kind oder ihre Kinder bis zur Volljährigkeit ausgeben lässt sich nur grob schätzen. Anhand der obigen Daten ließen sie für eine Familie mit einem Kind Ausgaben von 142.000 Euro errechnen. Das Wall Street Journal kommt bei seinen Kalkulationen auf 180.000 Euro. Die Zahlen liegen jenseits der 200.000 Euro, falls das Kind ein Studium aufnimmt. Lebensumstände und Wohnort spielen natürlich eine Rolle. Grob überschlagen lassen sich die Kosten nach Lebenszeitraum eines Kindes und den damit einhergehenden Bedürfnissen.
Von der Geburt bis zum vollendeten ersten Lebensjahr
Schon vor der Geburt können auf die werdenden Eltern Investitionen zukommen. Spezielle Baby-Ausstattung ist notwendig, um das Baby zu versorgen, zu transportieren, zu pflegen. Die Erstausstattung für Babys kostet viel – und muss schon vor der Geburt vorhanden sein. Die Kosten lassen sich entsprechend schlecht verteilen. Schon in der Schwangerschaft sind Investitionen nötig: Schwangerschaftskleidung und spezielle Kurse für Schwangere kosten zusätzlich. Vor allem Selbstständige müssen je nach Tätigkeitsfeld die ersten Einkommenseinbußen hinnehmen.
2.000 bis 4.000 Euro sollten Eltern für die Erstausstattung ihres Babys als Kosten einkalkulieren – natürlich auch abhängig davon, ob neue oder gebrauchte Sachen auf der Einkaufsliste stehen. Die teuersten Positionen bilden dabei der Kinderwagen, das Babybett, die Wickelkommode und die Babyschale für das Auto. Auch erste Kleider und Zubehörteile für die Babypflege schlagen zu Buche. Hinzu kommen die regelmäßigen Ausgaben für Windeln, Babynahrung, Spielzeug und Kleidung. Allein für Wegwerfwindeln fallen im ersten Lebensjahr rund 700 Euro an.
Hinweis: Nicht zu vergessen sind die Kosten für die Krankenversicherung des Kindes bei privat Versicherten. Der Beitrag beläuft sich je nach Anbieter ab Geburt auf um die 1.000 – 1.500 Euro pro Jahr – nur für die Grundversorgung.
Lebensjahre 1 – 6
Mit zunehmendem Alter steigen die Kosten für ein Kind pro Monat, da die Kleidung teurer ist und der Nahrungsbedarf zunimmt. Wo Mütter durch Stillen noch Kosten sparen konnten, steigen mit Einführung der Beikost die Ausgaben für Lebensmittel und spezielle Babynahrung. Wer nach dem ersten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten geht, benötigt einen Betreuungsplatz für seinen Nachwuchs. Die Unterschiede bei den Kosten hierfür sind je nach Wohnort immens. Wer in Berlin wohnt, hat Glück: Hier kostet seit dem 1. August 2018 die Kinderbetreuung selbst für Kinder unter einem Jahr keinen Cent mehr. Zu den teuersten Positionen gehören in dieser Phase:
- Voller Krippenplatz (Frankfurt am Main: 198 Euro, Saarbrücken: 300 Euro, Bremen und andernorts: nach Haushaltseinkommen gestaffelt)
- Kindergartenplatz ab drei Jahren (In vielen Bundesländern schon kostenlos, teils aber mit 80 bis 150 Euro pro Monat zu kalkulieren)
- Verpflegung (rund 230 Euro monatlich für Nahrung und Kleidung)
Durchschnittlich kostet ein Kind in dieser Zeit 519 Euro pro Monat.
Lebensjahre 6 – 12
Bei Eintritt in die Schule steigen die Investitionen von Eltern in Bücher und Lernmaterialien. Auch Freizeitbeschäftigungen und Markenbewusstsein des Kindes steigen durch den Vergleich mit anderen. Verpflegung, Kleidung, Unterhaltung und Nachhilfe verschlingen bis zu 604 Euro im Monat. Weitere Kostenpositionen sind:
- Ausstattung für den Schuleintritt (Schulranzen, Turnbeutel, Bücher, Materialien): 250 Euro
- Taschengeld: 300 – 400 Euro pro Jahr
Hinweis: Durch den Eintritt in die Schule erhöhen sich automatisch die Kosten für den jährlichen Urlaub. Ab sofort an die Ferien gebunden, zahlen Eltern mitunter den doppelten Reisepreis im Vergleich zur Ferien-freien Zeit.
Lebensjahre 12 – 18
Die monatlichen Kosten klettern auf 700 Euro bei Jugendlichen. Die Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Unterhaltung nehmen massiv zu. Vor allem Smartphones, Computer oder eigene Fortbewegungsmittel kommen spätestens hier ins Spiel. Zu den kostenintensiven Punkten zählen bis zum 18. Geburtstag:
- Führerschein: 1.700 – 2.000 Euro
- Klassenfahrten: 300 – 400 Euro pro Fahrt
- Taschengeld: 600 – 800 Euro pro Jahr
Teenager ab 16 Jahre verdienen durchaus etwas eigenes Geld hinzu, indem sie sich kleinere Jobs als Kellner, Zeitungszusteller oder Babysitter suchen. Bezüglich der Unterhaltung lassen sich die Ausgaben der Eltern dann etwas reduzieren, wenn der Nachwuchs verpflichtet wird, für das neueste Handy selbst aufzukommen. Auch wenn das Kind eine Ausbildung macht, müssen die Eltern eventuell nicht mehr ganz so viele Ausgaben stemmen.
Studienzeit
Dass die wenigsten Kinder heute mit 18 Jahren selbstständig leben, zeigt ein Blick in die Statistik: 2018 verließen junge Menschen in Deutschland ihr Elternhaus mit durchschnittlich 23,7 Jahren. Dort eingerechnet sind auch zahlreiche Studenten, die nicht mehr zu Hause wohnen, aber nach wie vor von ihren Eltern finanziert werden müssen. Neben den Semesterbeiträgen fürs Studium von etwa 150 Euro alle sechs Monate sind folgende Kosten pro Monat denkbar:
- Mietkosten: 350 Euro pro Monat
- Lebensmittel, Kleidung: 200 – 300 Euro
- Lernmaterial: 50 Euro
- Freizeit: 70 Euro
- Fahrtkosten und Sonstiges: 100 Euro
Info: Mit um die 800 Euro liegen diese Positionen etwa bei der Höhe, die einem Kind ab 18 Jahren im Falle einer Scheidung als Unterhalt zustehen.
Versteckte Kosten
Durch Kinder kommt es häufig zu Ausgaben, die auf den ersten Blick nicht direkt ersichtlich sind. Zu den versteckten Kosten gehören die Notwendigkeit für ein größeres Auto oder eine Wohnung mit mehr Zimmern. Mit einem größeren Haushalt steigt auch der Wasser-, Strom- und Spritverbrauch. Vor allem im Teenager-Alter, wenn ein Kind verstärkt mobil sein möchte, sind die Eltern überdurchschnittlich oft als Taxi im Einsatz. Auch eventuelle Mehrkosten für Versicherungen und Vorsorge fallen an.
Der Umgang mit den Kosten
Keinesfalls sollte der Kinderwunsch aus finanziellen Gründen scheitern. Vielmehr hilft es, vorab einen Plan zu erarbeiten. Eine simple Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben offenbart, wo eventuell eine Finanzierungslücke entstehen könnte. Wer sich diesen Überblick so früh wie möglich verschafft, hat noch genügend Zeit, zu reagieren und zu sparen.
Aktuelle Ausgaben lassen sich sehr einfach in einem Haushaltsbuch erfassen – bestenfalls über mehrere Monate, da hier Variationen möglich sind. So fallen unnötige Positionen schnell auf und können eingespart werden. Die monatlichen Einnahmen beziffern sich zunächst aus dem Haushaltseinkommen, zu dem bestenfalls zwei Personen beitragen. Hinzu kommt nach der Geburt des Kindes eine Reihe von staatlichen Hilfen, mit denen Eltern oder Alleinerziehende im Bedarfsfall rechnen können.
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Welche finanziellen Förderungen können Eltern vom Staat erhalten?
Zuschüsse wie Kindergeld erhalten alle Eltern vom Staat ab der Geburt ihres Kindes. Andere Förderungen sind an strengere Bedingungen geknüpft oder in bestimmten Situationen möglich. Auf Antrag können Eltern mit den folgenden sicheren Finanzhilfen rechnen. Die Voraussetzungen sind klar geregelt, treffen jedoch auf die meisten Eltern automatisch zu:
- Kindergeld: 194 Euro erhalten Eltern monatlich für ein Kind vom Staat. Für das dritte Kind steigt der Betrag auf 200 Euro, für das vierte auf 225 Euro. Gezahlt wird das Kindergeld generell bis zum 18. Geburtstag. Die Summe beträgt pro Kind somit mindestens 41.904 Euro (Erhöhungen nicht berücksichtigt). Falls sich das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in einer Berufsausbildung befindet – etwa im Studium – können Eltern die staatliche Zuwendung bis zum 25. Lebensjahr bekommen. Den Antrag auf Kindergeld stellen sie bei der zuständigen Familienkasse.
- Elterngeld: Elterngeld steht den Eltern zu, die sich dazu entschließen, ihr Kind in den ersten 12 bis 14 Monaten zu betreuen und dafür ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen. , Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt erzielten Netto-Gehalt. Die Elternzeit beträgt in der Regel zwölf Monate, während derer das Elterngeld gezahlt wird. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, maximal sind 1.800 Euro pro Monat möglich. Bei einem Gutverdiener summiert sich in der Elternzeit das erhaltene Geld so auf 21.600 Euro. Doch wer zahlt das Elterngeld? Welche Stelle während der Elternzeit das Geld zahlt, kommt auf den Wohnsitz an: Jedes Bundesland hat die Zuständigkeit anders geregelt.
Info: Statt des Kindergelds können Eltern im Rahmen der Steuererklärung den Kinderfreibetrag von derzeit 7.620 Euro berücksichtigen. Diese Summe wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen und senkt somit die zu zahlende Steuer. Liegt die errechnete Steuerersparnis über dem ausgezahlten Kindergeldbetrag, entlastet der Kinderfreibetrag zusätzlich. Andernfalls bleibt es beim ausbezahlten Kindergeld. Bei der Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wird der Freibetrag immer einbezogen.
Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich je nach Lebenssituation der Familie.
- Baukindergeld: Wer aktuell vor dem 31. Dezember 2020 erstmalig eine Immobilie baut oder kauft, kann zehn Jahre lang 1.200 Euro pro Kind erhalten. Die Förderfähigkeit richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und dem Datum des Erwerbs. Bei einem Kind beträgt die Förderhöhe insgesamt 12.000 Euro. Auszahlende Instanz ist die staatliche Förderbank KfW.
- Riester-Zulage: Eltern mit einem Riester-Vertrag erhalten pro Jahr 300 Euro Zulage für ihr Kind, wenn es nach 2008 geboren wurde. Der Staat zahlt die Zulage nur während der Bezugszeit von Kindergeld – also mindestens 18 Jahre, maximal 25 Jahre lang. Pro Kind sind somit 5.400 bis 7.500 Euro zu erreichen.
- Steuerersparnis: Eltern haben mehrere Möglichkeiten, über die Steuererklärung zu einer finanziellen Entlastung zu kommen. Hier dürfen Steuerzahler unter anderem pro Kind und Jahr folgendes geltend machen:
- Kinderbetreuungskosten: Maximal 4.000 Euro sind für die Unterbringung in KiTa oder anderer Betreuung abzugsfähig.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 1.908 Euro dürfen pro Kind einfließen.
- Schulgeld: Zahlen Eltern Schulgebühren für eine Privatschule, können sie maximal 5.000 Euro davon in der Steuererklärung geltend machen.
- BAföG: Wenn ein Kind studiert, kann es Anspruch auf die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz haben. Der derzeitige Höchstsatz liegt bei 735 Euro monatlich. Bis 2020 wird er auf 861 Euro steigen. Bemessen wird er auch anhand des Einkommens der Eltern. Ein Teil des Betrags wird erlassen. Der andere Teil ist als zinsloses Darlehen gedacht, welches der Student nach Abschluss der Ausbildung unter großzügigen Bedingungen zurückzahlen muss. Schüler in Ausbildung erhalten diese Förderung komplett als Zuschuss.
- Kleinere Zuschüsse: Gemeinden und Bundesländer haben unterschiedliche Förderungen eingeführt, die eine kleine finanzielle Entlastung bringen sollen. Dazu zählen unter anderem ein jährlicher Windelzuschuss bis zum dritten Lebensjahr, Büchergeld oder die Schulbuchausleihe.
Die Zukunft ist kostenintensiv
Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft und eine große Freude zugleich. Allerdings sind die Kosten pro Kind und Monat für Eltern hoch. Auch die staatlichen Förderungen können diese nur zum Teil auffangen. Der eingangs genannten Zahl von 142.000 Euro Ausgaben bis zur Volljährigkeit stehen im günstigsten Fall bis zu 63.504 Euro durch Kindergeld und Elterngeld gegenüber. Die garantierten Förderungen decken selbst bei Gutverdienern nicht mal die Hälfte der Kosten für ein Kind pro Monat.
Wo im individuellen Fall Einsparmöglichkeiten bestehen, müssen Eltern selbst herausfinden. Hilfreich ist es, vor allem in den ersten Lebensjahren auf Leihgaben von Freunden oder Anschaffungen durch die Großeltern zurückgreifen zu können. Das dadurch gesparte Geld kann in den späteren Lebensjahren des Kindes einen wertvollen Dienst leisten.
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